Selbstständige, Freiberufler und Angestellte mit einem Einkommen oberhalb der Pflichtversicherungsgrenze von 56.250 Euro brutto (2016) können sich zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung entscheiden. Beamte, Beamtenanwärter und deren Familie versichern sich ebenfalls privat, passend zu ihrem Beihilfesatz.
Im System der gesetzlichen Krankenversicherung werden Sie zunehmend mit Einschränkungen konfrontiert:
Eine private Krankenversicherung kann Ihnen jedoch umfassenden, vertraglich garantierten Schutz bieten:
Dies sind nur wenige Beispiele. Je nach Anbieter und Tarif können die Leistungen variieren. Sie bestimmen die Leistungen selbst.